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   LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13   

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LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13 (https://dejure.org/2015,36887)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2015 - 302 O 325/13 (https://dejure.org/2015,36887)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 302 O 325/13 (https://dejure.org/2015,36887)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13
    Er wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handeln könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az. XI ZR 349/10, NJW-RR 2012, 183, 185, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein derartiger Vertrauensschutz nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Formular verwendet wurde, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV in der damals gültigen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, a.a.O.).

    Greift er in den Mustertext selbst ein, kann er sich schon deshalb unabhängig vom konkreten Umfang der Änderung auf eine etwa mit der unveränderten Übernahme der Musterbelehrung verbundenen Schutzwirkung nicht berufen (BGH, Urteil vom 28.06.2011, a.a.O.; Urteil vom 01.03.2012, III ZR 83/11, abrufbar bei juris).

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 495/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13
    Steuerbar ist insoweit nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EstG der Gewinnanteil an der Kommanditgesellschaft und nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EstG der hier in Betracht zu ziehende Gewinn aus der Veräußerung des Fondsanteils (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014, Az. XI ZR 495/12, NJW 2014, 994).

    Es ist eine Gesamtbetrachtung sämtlicher Zahlungsströme vorzunehmen (BGH, Urteil vom 28.01.2014, a.a.O.) Soweit die Beklagte pauschal behauptet, der Kläger habe einen Steuervorteil, der höher ist als das aus eigenen Mitteln investierte Kapital und, der weit über 50% der gesamten Einlageleistung entspricht, vereinnahmt, mangelt es dem Vortrag an Substanz.

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13
    Dies ist dann der Fall, wenn der Verpflichte bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten den Schluss ziehen durfte, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen und sich im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2014, Az. VII ZR 177/13, NJW 2014, 1230 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13
    Greift er in den Mustertext selbst ein, kann er sich schon deshalb unabhängig vom konkreten Umfang der Änderung auf eine etwa mit der unveränderten Übernahme der Musterbelehrung verbundenen Schutzwirkung nicht berufen (BGH, Urteil vom 28.06.2011, a.a.O.; Urteil vom 01.03.2012, III ZR 83/11, abrufbar bei juris).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13
    Bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines Widerrufsrechts nach dem Haustürwiderrufsgesetzt hat der Bundesgerichtshof die dargelegten Grundsätze selbst zur Anwendung gebracht (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2007, Az. XI ZR 17/06, NJW 2007, 2401).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13
    Steht auch eine Schadensersatzleistung in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, muss sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet werden und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (BGH, Urteil vom 17.11.2005, Az. III ZR 350/04, NJW 2006, 413; BGH, Urteil vom 15.07.2010, Az. III ZR 336/08, abrufbar bei juris).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13
    Besteht - wie im Falle des Klägers - eine rückabzuwickelnde Anlage in seiner Vertragsposition als Treugeber, genügt es, wenn dieser als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet; dies gilt auch dann, wenn die Übertragung der Fondsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist (BGH, Beschluss vom 06.07.2010, Az. XI ZB 40/09, abrufbar bei juris; BGH, Urteil vom 07.12.2009, Az. II ZR 15/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13
    Steht auch eine Schadensersatzleistung in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, muss sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet werden und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (BGH, Urteil vom 17.11.2005, Az. III ZR 350/04, NJW 2006, 413; BGH, Urteil vom 15.07.2010, Az. III ZR 336/08, abrufbar bei juris).
  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage der Geschädigte auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben oder er gar Verlustzuweisungen erhalten hat, die über seine Einlageleistungen hinausgehen (BGH, Urteil vom 01.03.2011, XI ZR 96/09, abrufbar bei juris).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2015 - 302 O 325/13
    Allein der Ablauf einer gewissen Zeit nach Entstehung des Anspruchs vermag das notwendige Umstandsmoment nicht zu begründen (BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az. VII ZR 213/07, BauR 2010, 618).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

  • BGH, 23.09.2014 - XI ZR 215/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen bei

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 42/13

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 19 U 26/11

    Schutzwirkung der BGB-InfoV im Hinblick auf die Anforderungen an eine

  • OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 6 U 2/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen;

  • OLG Frankfurt, 22.12.2010 - 19 U 150/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung bei der

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